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"Rechtsstaat"

"Rechtsstaat"

07.03.2016 13:57

Religionsfreiheit endet da, wo Sicherheit der Menschen in Gefahr geraten könnte. Das Burkatragen ist als Vermummung anzusehen, als ein Auftreten in der Öffentlichkeit ohne gesehen zu werden, als ein personifiziertes “Nichtgesehenwerdenwollen” von Personen oder anderen Gegenständen wie Robotern, die sich unter diesen Stoffen verstecken könnten. Sprengstoffgürtel und Waffen könnten unter den langen Gewändern versteckt herumgetragen werden. Und bei dem Gefahrenpotenzial, welches durch den Islam im Allgemeinen und Angela Merkel im Besonderen nach Europa und insbesondere Deutschland getragen wurde, wäre ein striktes Burkaverbot auch auf der Straße erst recht mehr als geboten und dringend erforderlich.
Was ist das für ein Rechtsstaat, der es noch nicht einmal schafft, sich Respekt vor sich selbst, also nicht einmal gegenüber dem Gericht, zu verschaffen und Angst hat vor muslimischer Terrorgefahr. Das Gericht würde nicht einmal wahrnehmen, ob die Angeklagte nicht dem Gericht die Zunge ausstreckt oder sonstwie respektlos gegenüber dem Gericht auftritt oder ob überhaupt die Identität der Angeklagten gegeben ist.
„ISLAM“ ist Friede oder ISLAMISMUS und Dschihad und Scharia
(rjhCD6149)

Wann wird die Zeit kommen, dass Richterinnen in Kopftuch oder Burka auftreten dürfen? Diesem “eierlosen” Rechtsstaat ist nämlich “außer dem Kampf gegen Rechts” nichts mehr zuzutrauen. Hier wird wieder deutlich, dass wir selbst in Gerichtsverfahren mittlerweile eine 2-Klassen-Justiz haben.


Amtsgericht Saarbrücken entfernt letzte Kreuze aus Sitzungssälen.


Der Gerichtspräsident des Saarbrücker Amtsgericht Stefan Geib hat die restlichen Kreuze in den Sitzungssälen des Gerichts entfernen lassen und diese durch das Landeswappen als Symbol ersetzt. Geib will religiös neutrale Sitzungssäle durchgesetzt sehen.
Ohne großes Aufsehen wurden offensichtlich in den letzten Jahren die Kruzifixe aus den saarländischen Gerichtssälen entfernt. So zumindest die Angaben des saarländischen Justizministeriums, das auf Nachfrage angibt, dass bislang noch in 30 von 83 Gerichtssälen Kreuze hingen.
Am Mittwoch berichtete die Saarbrücker Zeitung, dass die kürzlich getroffene Anordnung des Präsidenten des Saarbrücker Amtsgerichts, die verbleibenden Kreuze zu entfernen und diese durch das Landeswappen zu ersetzen, die Diskussion darüber neu entfacht habe.
»Symbolcharakter« des Kreuzes im Gerichtssaal unterschätzt
Gegen seine Anordnung habe sich laut der Tageszeitung bei vielen Kollegen Unmut geregt. Geib habe augenscheinlich den »Symbolcharakter« des Kreuzes im Gerichtssaal unterschätzt, so seine Darlegung in einem E-Mail-Schreiben an die 48 Richter und die Verwaltungsmitarbeiter des saarländischen Amtsgerichts. Geib führt aus, dass es für seine Maßnahme, die Kreuze zu entfernen, keinen Antrag und auch keine Beschwerde gegeben habe. Deshalb sei in seinen Augen der Zeitpunkt ideal gewesen.
Er erkenne an, dass das Kreuz »auch Symbol einer Autorität« sei. Es sei jedoch nicht diese Autorität, die für die Rechtsprechung eines staatlichen Gerichtes maßgeblich ist. Es sei nicht diese Autorität, in deren Namen Recht gesprochen werde. Und damit, so Geib, habe es in einem Sitzungssaal keine Daseinsberechtigung. Vielmehr sei eine von Freiheit und Toleranz geprägte Werteordnung in einem neutralen Sitzungssaal durchzusetzen.

Kreuz als Ablenkungsmanöver missbrauchen, um abzulenken
Vergangene Debatten hätten gezeigt, dass das Kreuz dem Ansehen eines Gerichtes geschadet habe. Dann zum Beispiel, wenn ein Antrag, das Kreuz zu entfernen oder den Sitzungssaal zu wechseln, eine Sitzung hemme. In besonderem Maße schade es, »wenn Menschen, die sich mit dem Symbol des Kreuzes nicht identifizieren, ohne dass sie dies zum Ausdruck bringen oder gar öffentlich machen, innerlich Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters haben, weil dieser ›unter dem Kreuz‹ verhandelt«, so der Gerichtspräsident.
Sollte jemand aus religiösen Gründen nicht unter dem Kreuz verhandeln wollen, würde er dies respektieren. Er respektiere jedoch in keinem Fall, wenn Menschen, die in ihrem Inneren nicht religiös seien, die Diskussion über das Kruzifix als Ablenkungsmanöver missbrauchen, um vom Unrecht ihres Verhaltens abzulenken. Geib stellte heraus: »Nicht selten werden Verhaltensweisen, die mit Recht und Gesetz nicht vereinbar seien, religiös begründet.«
Dann müsse deutlich gemacht werden, dass weder religiös begangene Straftaten noch religiös begründetes ungebührliches Verhalten im Sitzungssaal toleriert werde. Geib unterließ jedoch eine Spezifizierung dahingehend, dass religiös begründete Straftaten äußerst selten von Menschen begangen werden, die sich hierbei auf das von ihm verbannte Kreuz berufen.

Beschwörung von Tradition und Herkunft bis hin zum linken Beifall
Kirchliche Vertreter im Saarland äußerten Bedauern. Die CDU vermerkte, dass das Entfernen des Kreuzes ein »fatales Signal« sei. Die Linksfraktion im saarländischen Landtag lobte das Vorgehen des Präsidenten. Das Bistum Trier erklärte, dass Kreuze heute aus öffentlichen Gebäuden verschwinden, möge von manchen als Zeichen der Toleranz verstanden und befürwortet werden. »Für uns ist es ein Zeichen, dass wir unsere Tradition und Herkunft verleugnen.« Das Christentum habe die Geschichte Deutschlands und ganz Europas entscheidend geprägt.


Quelle: "Rechtsstaat"
Vorspann: "Verschleierung"

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