Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen dem Willen aller Bürger entsprechen. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Europäischen Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht.
Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es „kein wirkliches Parlament“, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Europäischen Union ist nicht behebbar.
Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen.
„Es kommt nicht darauf an, die Welt zu verändern, sondern sie zu vermenschlichen.“ (Karl Steinbuch)
(rjhCD6149)
Rechtsstaat adé – Europa soll genau so werden
Wo ist das Staatsvolk?
Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht, ein Staat „freilich ohne legitimierendes Staatsvolk“. Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der „Europäische Gerichtshof“.
Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. „Das tut er fast nie“. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung „ein globales Ausbeutungsszenario“.
Entdemokratisierung & Entmachtung
Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der „Entdemokratisierung und Entmachtung“ der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.
Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.
Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.
Die Währungsunion
Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.
Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, „beide ohne demokratische Legitimation“. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung.
Das schafft keine Unabhängigkeit
Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.
Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, „nämlich ein Staatsvolk“, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt.
Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.
Wie sieht es in Deutschland aus?
Diese katastrophalen Zustände einer Europäischen Union liegt ja gewissermaßen schon ein gutes Beispiel vor, nämlich mit der Bundesrepublik Deutschland. Auch hier haben wir keine demokratische Legitimation für das Bestehen dieses Staates und auch „kein Staatsvolk“, weil es sich nicht um einen Staat, sondern um ein Verwaltungskonstrukt handelt. Und auch hier sehen wir ganz deutlich, dass diese Judikatur die weitreichende Deregulierung erzwungen hat. Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von den regierenden Parteien ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Das ist dann auch der Grund für die „nicht vorhandene“ Gewaltenteilung in unserem „Staat“. Das kann uns Thomas H. Stütz, Geopolitiker, Ökonom und Publizist, in seinem Videobeitrag gut erklären:
Quelle: "Rechtsstaat-BRD"
Florenz: Fachkräfte-Schlagabtausch mit Eisenstangen und Holzprügel - Territorialkämpfe auf europäischem Boden
Am Dienstag vergangene Woche explodierte gegen 19.30 Uhr in Florenz einmal mehr die bunte Vielfalt. Auf einem Markt in San Lorenzo, nahe des Bahnhofs Santa Maria Novella trugen rivalisierende Einwandererhorden in ihrer ganz speziellen kulturell bedingten Art Weise ihre Territorialkämpfe oder „Meinungsverschiedenheiten“ aus. „Fachkräfte“ aus Bangladesch und Pakistan gingen mit Eisenstangen, Holzlatten, Glasflaschen und allem was als Waffe taugte aufeinander los, sogar Fahrräder sollen als schlagkräftige Argumente gedient haben.
Kaufleute und Kunden flüchteten sich teils in Hauseingänge und Läden. Entsetze Bürger riefen: „Tiere!“, „Schande!“, „Genug!“ Andere kommentierten das „Kulturevent“ mit: „Die machen das gut, lasst sie sich doch umbringen!“
Diese Kommentare zeigen, dass die Italiener offenbar auch nicht verstehen, dass die Art wie sich das Leben in ihrem Land verändert, dieser „neue bunte Lebensstil“ sie reicher und vielfältiger machen soll.
Worum es eigentlich ging bei den Kämpfen ist nicht bekannt. Vielleicht wurde jemand beleidigt oder es war eine kleine Fortsetzung des Bangladesch-Krieges, der 1971 zwischen West- und Ostpakistan ausgetragen wurde und an dessen Ende Westpakistan kapitulierte und Ostpakistan (das heutige Bangladesch) unabhängig wurde.
Im Grunde ist die Ursache der Latten- und Eisenstangenmediation aber unerheblich, Fakt ist, diese, ebenso wie afrikanische Stammeskämpfe, werden dank der hereingebetenen und –gelassenen Invasion künftig auf europäischem Boden ausgetragen werden. Die dabei verletzten und getöteten Europäer werden vermutlich als Kollateralschaden auf dem Weg zur Multikultihölle in die Geschichte eingehen. (lsg)
„King Abode“ darf Bautzen wieder bereichern - Behörden machen sich lächerlich

Mohamed Youssef T. alias „King Abode“, angeblich 21 Jahre, multikriminelles Goldstück der Kanzlerin darf Deutschland weiter auf der Nase herumtanzen. Der Libyer terrorisierte monatelang die Stadt Bautzen. Anfang August erteilte ihm die Stadtverwaltung dann aufgrund anhaltender Bürgerbeschwerden und fortlaufender Tätlichkeiten des „sich nach Frieden Sehnenden“ ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot für die Stadt. Er wurde in eine Unterkunft in Radeberg verlegt. Das passte dem „königlichen“ Herrenmenschen aber nicht. Und so kam er zurück in „sein Reich“ Bautzen und inszenierte sich mit einem Messer, stehend auf dem Dach des Asylheimes an der Flinzstraße (PI-NEWS berichtete), als Opfer deutscher Behörden und drohte zu springen. Das SEK musste ihn nach langem Zureden und gutmenschlichen Stuhlkreisinterventionen gewaltsam herunterholen. Danach erholte sich der angeblich Suizidgefährdete in einem Krankenhaus.
Seither soll er Bautzen ferngeblieben sein und laut Polizei soll es auch zu keinen „größeren“ Zwischenfällen mehr gekommen sein. Die Teddybärenfraktion stilisiert ihn zum Opfer böser deutscher „Nazis“, die den armen „Schutzsuchenden“ stets zu seinen Taten provoziert hätten. Nur so sollen also rund zwei Dutzend Anzeigen gegen den Illegalen zustande gekommen sein.
Sein Asylantrag wurde schon lange abgelehnt und eine Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht dagegen wurde auch abgelehnt. Die 12. Kammer hatte keine „hinreichenden Anhaltspunkte für eine Gefährdung“ des „Flüchtlings“ gesehen.
Trotzdem ist er noch immer da und ab sofort darf auch wieder Bautzen bereichern. Die Unterkunft in Radeberg wird geschlossen, die Bewohner neu verteilt und das dreimonatige Aufenthaltsverbot ist abgelaufen. „Es wird derzeit kein erneutes Aufenthaltsverbot für die betroffene Person für notwendig gehalten“, erklärt Matthias Almert vom Bautzener Rathaus.
Dieser Fall ist exemplarisch dafür, warum diese Klientel keinen Respekt vor unserer Justiz oder unseren Gesetzen hat. Warum auch: Deutschland macht sich lächerlich. (lsg)
Quelle: "Behörde"